Marktwertermittlung oder Wertgutachten?


Wir klären auf.

Der Marktwert einer Immobilie lässt sich am besten über Angebot und Nachfrage während der Vermarktung dieser feststellen. Allerdings ist es häufig notwendig, den Preis einer Immobilie im Vorfeld zu ermitteln. Beispielsweise im Fall einer Erbschaft, Scheidung oder wenn Sie Ihre Immobilie veräußern möchten. 

Die Umstände der Wertermittlung sind bereits oft maßgeblich, für die Wahl der richtigen Methode. Planen Sie Ihre Immobilie zu verkaufen, so bietet sich die Marktwertermittlung durch einen Immobilienberater oder Immobilienmakler an. Dieser erfasst zunächst alle für die Bewertung notwendigen Informationen Ihrer Immobilie und verschafft sich einen Eindruck Ihres Objekts vor Ort. Ohne einen Vor-Ort-Termin ist eine Bewertung oft schwierig und die Qualität der Bewertung sinkt. Zur Ermittlung des potenziellen Verkaufswerts wendet der Immobilienberater unterschiedliche Bewertungsverfahren an, das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren, sowie das Sachwertverfahren. Das Vergleichswertverfahren setzt auf vergleichbare Objekte in der unmittelbaren Umgebung, die aktuell zum Verkauf angeboten werden bzw. die jüngst veräußert wurden. Anders als das Sachwertverfahren, das zur Wertermittlung auf die Herstellkosten eines fiktiven Neubaus setzt, ermittelt das Vergleichswertverfahren den Wert einer Immobilie aus dem Wert vergleichbarer Objekte. Eine Immobilie ist immer das wert, was jemand anders bereit ist zu zahlen – diesen Grundsatz verfolgt das Vergleichswertverfahren. Das Ertragswertverfahren ermittelt den Verkehrswert aus den Mieteinnahmen. Dieses Verfahren wird bei vermieteten Wohnimmobilien und bei Gewerbeobjekten angewendet und setzt den Fokus auf die erwartete Rendite des Käufers.

Wer sich online nach einer Bewertung seiner Immobilie umschaut, findet schnell diverse Bewertungsangebote. Diese versprechen eine schnelle Bewertung Ihrer Immobilie. Erwarten Sie jedoch keine unmittelbare Bewertung. In der Regel werden Sie an einen lokalen Immobilienberater oder Immobilienmakler vermittelt. Nur durch einen vor Ort Besuch kann dieser Ihr Objekt richtige einschätzen. Reine online Bewertungen können, wenn überhaupt, nur einen groben Richtwert liefern.

Wertgutachten bzw. Vollgutachten durch einen Gutachter kommt meist dann zum Einsatz, wenn auch ein Rechtsstreit nicht auszuschließen ist und Sie ein gerichtsfestes Gutachten benötigen. Das Gutachten wird von einem anerkannten Gutachter erstellt und ist kostenpflichtig. Die Kosten können hier durchaus variieren und richten sich nach dem Wert Ihrer Immobilie. Je höher der Wert Ihrer Immobilie, desto höher fällt das Honorar für den Gutachter aus.

Sie möchten den Wert Ihrer Immobilie bestimmen? Dann nutzen Sie unseren kostenfreien Service und fordern Sie eine unverbindliche Wertermittlung an.

Sie benötigen ein Wertgutachten? Dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf, wir vermitteln Sie gern ein einen unabhängigen Immobiliengutachter.

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